AGB - Ernst Perl GmbH

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AGB

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1. Angebot
Unsere Angebote und Preise sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ein Kaufvertrag gilt erst dann als zustandegekommen, wenn die Annahme einer Bestellung dem Käufer von uns schriftlich bestätigt wurde. Für den Fall, daß unser Lieferant die georderten Waren nicht oder nicht rechtzeitig liefert, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine schriftliche Auftragsbestätigung kann durch unsere Rechnung ersetzt werden. Falls die Bestellung mit unserem Angebot nicht übereinstimmt, ist unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Kauf- und Lieferbedingungen des Käufers binden uns nicht; durch die Bestellung erkennt der Käufer unsere Bedingungen an.

2. Lieferzeit
Von uns angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Für Folgen verspäteter oder unterbliebener Lieferung können Ansprüche gegenüber unserer Firma nicht geltend gemacht werden.

3. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Lager einschließlich Verpackung. Sie sind auf der Basis der Kostenverhältnisse zur Zeit der Angebotsabgabe ermittelt. Sollten diese bis zur Erfüllung des Auftrages eine Veränderung erfahren, so behalten wir uns vor eine entsprechende Berichtigung des Abschlußpreises vor.

4. Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto zahlbar. Fälligkeit tritt ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ein. Die Berechnung von Zubehör sowie Leistungen unserer Kundendienstabteilung erfolgt zu Nettopreisen und ist innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug nach Rechnungsdatum fällig. Bei Überschreitung der Zahlfrist sind Verbindlichkeiten zu verzinsen. Einer Inverzugsetzung bedarf es nicht. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, und zwar diskont- und spesenfrei. Sie gelten erst nach Einlösung und Gutschrift auf unserem Konto als Erfüllung. Zahlungen sind nur an uns zu leisten. Zahlungen an unsere Vertreter gelten nur dann als Erfüllung, wenn diese als Inkassobevollmächtigte ausweisen können. Die Zurückbehaltung oder Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, daß diese bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Kommt der Kunde mit einer Forderung in Verzug, so ist die gesamte Restforderung sofort fällig.
Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückständen, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

5. Versand
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Mit der Übergabe an den Käufer, Spediteur, Frachtführer oder dergleichen, spätestens jedoch beim Verlassen unserer Firma, geht die Gefahr auf den Käufer über. Versand, Auswahl der Transportmittel und des Transportweges sowie zweckentsprechende Verpackung werden von uns mit der gebotenen Sorgfalt, aber ohne Übernahme einer Haftung bewirkt. Zum Abschluß einer Transportversicherung sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers verpflichtet. Die Kosten trägt der Käufer. Die Lieferung erfolgt an die auf der Auftragserteilung angegebene Adresse des Käufers, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

6. Gewährleistung
Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich zu prüfen und alle Mängel und Unvollständigkeiten innerhalb einer Woche nach Eingang schriftlich anzuzeigen. Verspätete Anzeigen können nicht berücksichtigt werden. Wir sind berechtigt, Sachmängeln nach unserer Wahl der Nachbesserung, durch Gutschrift des Minderwertes, Lieferung mängelfreier Teile oder Waren abzuhelfen. Alle weiteren Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gewährleistungsansprüchen ist die Erfüllung der dem Käufer obliegenden Vertragserfüllung insbesondere der Zahlung des Kaufpreises.
Sollte sich bei neuen Geräten oder Maschinen oder deren Teilen innerhalb der Gewährleistungsdauer ein Fehler herausstellen, welcher nachweislich vom Hersteller zu vertreten ist, wird hierfür kostenloser Ersatz geliefert. Der Austausch der fehlerhaften Ware findet durch die von uns zu benennenden Service-Stationen statt. Ausgenommen hiervon sind Verschleißteile. Die Garantiepflicht der Service-Büros erlischt für Maschinen, deren Fabriknummer entfernt wurde oder unkenntlich gemacht ist, an denen Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen worden sind, deren Besitzer während der Garantiezeit gewechselt haben, deren Beschädigungen auf äußerliche Einwirkung zurückzuführen oder die falsch bedient worden sind. Bei auftretendem Sachmangel hat der Käufer innerhalb der oben genannten Garantiezeit Anspruch auf Nachbesserung. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf leicht fahrlässige Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ausgeschlossen. Ist ein Schaden grobfahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den als Folge dieser Pflichtverletzung vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen. Der Käufer ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seiner Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt, oder unsere schriftliche Zustimmung hierfür einholt. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers auf die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu bestehen. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer alle erforderliche Auskünfte über den Bestand und den Standort der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die uns abgetretenen Forderungen zu geben, soweit seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzten. Steigt der Wert der Sicherheiten unserer Forderungen um mehr als 25 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

8. Allgemeines
Lieferung ab 69,90 Euro Nettowarenwert frei Haus. Pro Auftrag erheben wir eine Auftragspauschale von 3,25 €.
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der Vertragsparteien ist Rostock.
Mit Vollkaufleuten wird Rostock als Gerichtsstand vereinbart. Die vorstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte.
Stand 01.04.2022

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